Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien und -akkumulatoren

1.Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien und -akkumulatoren

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkumulatoren (Akkus) sind wir als Händler gemäß Batterieverordnung verpflichtet, unsere Kunden auf Folgendes hinzuweisen:

Sie sind gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus zurückzugeben.

Als Endverbraucher können Sie Batterien und Akkus aus unserem Sortiment auch in unserer Verkaufsstelle unentgeltlich zurückgeben. Sie können die Akkus und Batterien auch in einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort zurückgeben.

Auch wir als Vertreiber von Batterien und Akkus sind zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien und -Akkus der Art beschränkt, die wir als Neubatterien und - Akkus in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien und - Akkus vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt in unserem Ladenlokal unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

2. Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol des jeweiligen Schadstoffes (z.B. "Cd" für Cadmium, "Pb" für Blei, "Hg" für Quecksilber) gekennzeichnet. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.